Veröffentlichung vom 13.04.2011:

Sport-Schadenmeldung für Unfallschäden veröffentlicht

Die Sport-Schadenmeldung für Unfallschäden (auch Zahn- und Brillenschäden) wurde unter Amtliches -> Service veröffentlicht. Nähere Informationen zur richtigen Vorgehensweise im Schadenfall sind dort ebenfalls zu finden. Grundsätze der Sportversicherung sind unter der "Weiterlesen-Funktion" zu finden.

Grundsätze der Sportversicherung
Veränderungen wie z.B. Ausweitungen des Sportbetriebes durch neue Sportprogramme und neue Sportarten und nicht zuletzt die wirtschaftliche Entwicklung wirken sich auch auf den Umfang und die Leistungen der Sportversicherung aus. Das bedeutet, dass die Entwicklungen ständig beobachtet und neue Erfahrungen und Erkenntnisse umgesetzt werden müssen.
 
Die drei wichtigsten Grundsätze für die Sportversicherung:
Der Sportversicherungsvertrag kann nur als Beihilfe für die Verbände, Vereine oder Mitglieder verstanden werden. Er kann keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Darum müssen Leistungen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen, während kleinere gesundheitliche Schäden nicht zu Lasten der Gemeinschaft gehen dürfen.

Beispiel Invaliditätsleistung:
1980 betrug die Höchstleistung für einen Sportinvaliden in den meisten Verträgen 40.000 DM. Geleistet wurde bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1% (400,00 DM, also eine Bagatellentschädigung). Heute hat der Hamburger Sport-Bund e.V. mit € 250.000,- die höchste Maximalleistung für den Invaliditätsfall.
Soweit vertretbar, sollen in bestimmten Fällen Versicherungsleistungen aus der Sportversicherung erst dann erbracht werden, wenn ein Schadenausgleich nicht anderweitig erreicht werden kann.
Die Gleichbehandlung aller Sportvereine und ihrer Mitglieder muss sichergestellt sein. Niemand soll aufgrund der von ihm betriebenen Sportart oder wegen seiner persönlichen Verhältnisse besser gestellt sein. Die Sportversicherung versteht sich als ein Sozialwerk, das es ermöglicht, einem großen Kollektiv von Versicherten einen Schutz zur Verfügung zu stellen, den der Einzelne weder dem Umfang noch dem Beitrag nach jemals für sich erwerben könnte.
Die Sportversicherung entlastet durch ihre hohen Invaliditätsleistungen und den umfassenden Haftpflichtversicherungsschutz auch die öffentliche Hand: Gerade im Sport sind sehr viele junge Menschen aktiv, die schon aufgrund ihres Lebensalters selten für privaten Versicherungsschutz gesorgt haben.

Ohne die Leistungen der Sportversicherung wäre der volkswirtschaftliche Schaden ungleich höher.

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