Neues aus der Mitgliedsverwaltung (Beitragsermäßigung):
Schüler, Studenten, Auszubildende und FSJ´ler (Alter: 18 bis einschließlich 25
Jahre/Jahrgänge 1987-1994) und Arbeitslose sind berechtigt jährlich einen schriftlichen Antrag auf Ermäßigung des Vereinsbeitrages zu stellen.
Behinderte mit einem GdB (Grad der Behinderung) von 50 sind ebenfalls
berechtigt jährlich einen schriftlichen Antrag auf Ermäßigung des
Vereinsbeitrags zu stellen. Bei Vorlage eines unbefristeten
Schwerbehindertenausweises ist eine einmalige Antragstellung ausreichend.
Der Antrag und der entsprechende Nachweis in Kopie sind dem
„Geschäftsführenden Vorstand“ (Vorstandsmitglied für Mitgliedsverwaltung)
bis spätestens 31. Januar des jeweiligen Geschäftsjahres vorzulegen. Später
eingehende Anträge müssen aus organisatorischen Gründen abgelehnt
werden.
Schüler und Jugendliche, die aufgrund einer Spielgemeinschaft
zwischen dem FSV Michelbach und einem „Partnerverein“ aus
versicherungstechnischen Gründen für beide Vereine beim jeweiligen
Landes-Sportverband gemeldet werden müssen, können auf Antrag beim
FSV Michelbach vom Mitgliedsbeitrag befreit werden. Voraussetzung ist
eine bestehende Mitgliedschaft im „Partnerverein“. Die Mitgliedschaft ist
durch eine Bestätigung des „Partnervereins“ jährlich nachzuweisen. Die
Aufnahmegebühr im FSV Michelbach ist auch bei bestehender
Mitgliedschaft im „Partnerverein“ zu zahlen. Die Bestätigung der
Mitgliedschaft ist dem „Geschäftsführenden Vorstand“
(Vorstandsmitglied für Mitgliedsverwaltung) bis spätestens
31. Januar des jeweiligen Geschäftsjahres vorzulegen. Später
eingehende Anträge müssen aus organisatorischen Gründen abgelehnt
werden.