Neues aus der Mitgliedsverwaltung (Beitragsermäßigung): Schüler, Studenten, Auszubildende und FSJ´ler (Alter: 18 bis einschließlich 25 Jahre/Jahrgänge 1987-1994) und Arbeitslose sind berechtigt jährlich einen schriftlichen Antrag auf Ermäßigung des Vereinsbeitrages zu stellen. Behinderte mit einem GdB (Grad der Behinderung) von 50 sind ebenfalls berechtigt jährlich einen schriftlichen Antrag auf Ermäßigung des Vereinsbeitrags zu stellen. Bei Vorlage eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises ist eine einmalige Antragstellung ausreichend. Der Antrag und der entsprechende Nachweis in Kopie sind dem „Geschäftsführenden Vorstand“ (Vorstandsmitglied für Mitgliedsverwaltung) bis spätestens 31. Januar des jeweiligen Geschäftsjahres vorzulegen. Später eingehende Anträge müssen aus organisatorischen Gründen abgelehnt werden. Schüler und Jugendliche, die aufgrund einer Spielgemeinschaft zwischen dem FSV Michelbach und einem „Partnerverein“ aus versicherungstechnischen Gründen für beide Vereine beim jeweiligen Landes-Sportverband gemeldet werden müssen, können auf Antrag beim FSV Michelbach vom Mitgliedsbeitrag befreit werden. Voraussetzung ist eine bestehende Mitgliedschaft im „Partnerverein“. Die Mitgliedschaft ist durch eine Bestätigung des „Partnervereins“ jährlich nachzuweisen. Die Aufnahmegebühr im FSV Michelbach ist auch bei bestehender Mitgliedschaft im „Partnerverein“ zu zahlen. Die Bestätigung der Mitgliedschaft ist dem „Geschäftsführenden Vorstand“ (Vorstandsmitglied für Mitgliedsverwaltung) bis spätestens 31. Januar des jeweiligen Geschäftsjahres vorzulegen. Später eingehende Anträge müssen aus organisatorischen Gründen abgelehnt werden.

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